An alle dem VBB angeschlossenen Teichgenossenschaften und Fischereiverbände:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie untenstehende Pressemitteilung des Bay Staatsministerium für ELF.
Mit freundlichen Grüßen
VBB Nürnberg
i.A. Kerstin Henschel
Verband Bayerischer Berufsfischer e.V.Breslauer Str. 40690471 Nürnberg E-mail: Post@Berufsfischer.de
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Die Soforthilfen sind jetzt auch auf den Bereich der Urproduktion erweitert! Abwicklung durch die Wirtschaftsabteilungen der Bezirksregierungen. Der Zeitpunkt für die Antragseröffnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Siehe http://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2020/242493/:
Pressemitteilung
Kaniber: Corona-Hilfen des Bundes auch für Urproduzenten
(29. März 2020) München – Die Soforthilfen für die Landwirtschaft wegen der Corona-Pandemie werden ausgeweitet. Nachdem zuletzt die bayerische „Corona-Soforthilfe“ auch für nichtlandwirtschaftliche Unternehmenszweige wie Urlaub auf dem Bauernhof oder Angebote zur Gemeinschaftsverpflegung ausgedehnt wurden, kommt nun eine weitere Verbesserung. Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und auf Druck Bayerns wird die Soforthilfe des Bundes nun auch auf in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und weiterer Branchen der Urproduktion ausgedehnt. „Wir konnten den Bund überzeugen, dass auch landwirtschaftliche oder Gartenbaubetriebe durch die andauernde Corona-Krise erheblich und schnell in existenzielle Liquiditätsengpässe kommen können“, sagte die Ministerin.
Die von der Bundesregierung am 23. März 2020 nach bayerischem Muster beschlossene Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige sieht bei bis zu fünf Beschäftigten Hilfen von bis zu 9.000 Euro und bei bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro vor. Als weitere Obergrenze gilt der durch die Coronakrise verursachte Liquiditätsengpass.
Jeder Antragsteller muss seine Existenzgefährdung, die Ursache und Höhe des Liquiditätsengpasses glaubhaft machen und eidesstattlich versichern. In Bayern soll auch das Soforthilfeprogramm des Bundes – wie schon das Bayerische Soforthilfeprogramm – über die Bezirksregierungen abgewickelt werden. Für das Bundesprogramm werden derzeit die Umsetzungsvorgaben und Antragsformulare zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Der Zeitpunkt für die Antragseröffnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Eine elektronische Antragstellung wird möglich sein.