Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, in Starnberg, erhielten wir mit Schreiben vom 09.11.2010 das nachstehende neue Faltblatt zur Fischseuchenverordnung. Sie können es sich mit dem nachstehenden Link herunterladen.
Wir bitten Sie, die im Faltblatt aufgeführten Pflichten bzw. Bestimmungen zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Teichgenossenschaft Landkreis Ansbach
Fischseuchenverordnung